Kosten
Die Beauftragung eines Anwalts kostet Geld. Es ist daher
selbstverständlich, dass Sie diese Fragen auch vorab klären möchten.
Gern können Sie mich dazu per Telefon oder Email kontaktieren, bevor
Sie einen Auftrag erteilen.
Allgemein ist es jedenfalls so, dass die anwaltlichen Gebühren nach
dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet werden.
In geeigneten Fällen kann eine individuelle Vergütungsvereinbarung geschlossen werden.
Sollten Sie nur geringes Einkommen haben, so kann staatliche Hilfe
in Anspruch genommen werden. Für die außergerichtliche Tätigkeit
können Sie beim Amtsgericht
Beratungshilfe oder im Gerichtsverfahren
Prozesskostenhilfe beantragen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, so kann es gut sein,
dass diese die Kosten insgesamt übernimmt.
In einigen Fällen ist auch der Gegner verpflichtet, die Kosten der
anwaltlichen Tätigkeit zu übernehmen.
Rufen Sie mich an, wenn Sie Fragen haben!